Schutzmaßnahmen bei öffentlichen Gottesdiensten in unserer Pfarrgemeinde

Pfarrgemeinden haben sich auf Gottesdienste während Corona vorbereitet

Ab sofort sind wieder öffentliche Messen möglich – Nicht mehr als 50 Gläubige und ausreichend Schutzmaßnahmen

 

Es sind über sechs Wochen vergangen, in denen wegen der derzeitigen Corona Pandemie in den beiden Pfarrgemeinden Miltach und Blaibach auf die liebgewonnenen Gottesdienste, mit der ganzen Pfarrgemeinde, verzichtet werden musste. Nur im ganz kleinen Kreis war es möglich, die Eucharistie zu feiern. Von Seiten der Kirchengemeinden war man jedoch immer bemüht, alle Gläubigen in die Gottesdienstfeiern in Gedanken und im Gebet mit ein zu beziehen. Auch die Kartage und das Osterfest waren nicht so, wie man es bisher immer gewohnt war. Schmerzlich musste auf lieb gewordene Traditionen und Feierlichkeiten verzichtet werden.

 

Ab sofort wird von Seiten der Bayerischen Staatsregierung und des Ordinariates in Regensburg wieder gestattet, in angemessenem Rahmen die Gottesdienste und andere Feiern in den beiden Pfarrkirchen und im Freien zu begehen. Dabei müssen jedoch gewisse sicherheitsrelevante Vorkehrungen, zum Schutz der Gesundheit aller, eingehalten werden. Unter Beachtung der Diözesanen Anweisungen für die Liturgie ab dem 4. Mai, zur Einhaltung der staatlichen Infektionsvorschriften, ist folgendes zu beachten:

 

Corona Schutz Miltach Teil 1

Bildquellen: unbekannt

  

Corona Schutz Miltach Teil 2

 

 

In Miltach und Blaibach konnten 50 Plätze in der Kirche ausgewiesen werden, welche von den Gläubigen eingenommen werden dürfen. Es muss stets gewährleistet werden, dass zwischen den Personen 2 Meter Abstand besteht. Familien (im gemeinsamen Haushalt) dürfen beisammensitzen. Die möglichen Plätze (und auch Stühle) sind farbig markiert bzw. frei zugänglich. Dazwischen bleiben immer ein bis zwei Kirchenbänke frei. Maiandachten und andere Feiern sind auch wieder möglich, es gelten jedoch in den Kapellen dieselben Bestimmungen. 2 Meter Abstand und es dürfen sich maximal 50 Personen im Freien versammeln. Hier gilt ein Mindestabstand von 1,5 Meter. Die Gottesdienstbesucher werden dringend gebeten, den erforderlichen Abstand einzuhalten. Für jede Kirche gilt eine Zugangsbeschränkung, die den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert. Dazu wurde durch Pfarrer BGR Augustin Sperl eine maximale Anzahl von Gläubigen und liturgischen Dienern festgelegt, die geeignet ist, die Infektionsschutzregeln, vor allem die Abstandsregel nach allen Seiten, einhalten zu können. Da eine Beschränkung unerlässlich ist, kann das aber auch bedeuten, dass wenn am kommenden Wochenende je mehr als 50 Gottesdienstbesucher zu den Sonntagsgottesdiensten kommen, es später ein Kartensystem geben wird. Dies sieht vor, dass verschiedenfarbige Teilnahmekarten ausgegeben werden, die während der Woche in den Kirchen aufliegen und von dort abgeholt werden können. Diese berechtigen dann zum Zutritt für den jeweiligen Gottesdienst. Sollte die Zahl von 50 Gläubigen erreicht werden, ist nicht auszuschließen, dass ein Zutritt in die Kirche dann nicht mehr möglich ist. Für Gläubige, die auf persönliche Weise nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können, sondern sich über Medien oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden wollen, gilt die Sonntagspflicht damit weiterhin als erfüllt.

 

Während der Messfeier haben Gläubige ab 6 Jahren eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Diese eigene Schutzbedeckung ist selbst von zuhause aus mitzubringen. Alleine dem liturgischen Dienst, der Textbeiträge und die Predigt verkündet, ist es gestattet, diesen Schutz abzunehmen. Schon beim Betreten der Pfarrkirche sind an einer Desinfektionsstation die Hände zu desinfizieren. Die Kirchentüren bleiben zu Beginn und zum Ende des Gottesdienstes offen fixiert, sodass diese nicht berührt werden müssen. Aus gesundheitlichen Gründen wurden die vorhandenen Gebetbücher aus den Kirchenbänken entfernen. Das eigene Gebetbuch ist von zuhause aus mitzubringen. Von Seiten des Liturgischen Dienstes und des Sakristei-Dienstes werden alle Schutzvorkehrungen für den Gesundheitsschutz eingehalten. Das regelmäßige Händewaschen ist dabei eine unverzichtbare Maßnahme. Die Hostien bleiben während der Messfeier im abgedeckten Kelch. Bei der Kommunionausteilung treten die Gläubigen in ausreichendem Abstand und Bankweise an die Markierung im Mittelgang der Pfarrkirche heran. Der Priester wird die Hostie (ohne die üblichen Worte), unter Einhaltung des erforderlichen Abstandes, in die ausgestreckte Hand legen. Das Segenszeichen für Gläubige, die nicht die Kommunion empfangen (z.B. für Kinder), wird ohne Berührung mit Abstand als Handsegen gegeben. Am Ende der Messfeier sollen die Gläubigen in ausreichendem Abstand die Pfarrkirche wieder verlassen. Also die Bankreihen von hinten her, der Reihe nach, zu verlassen. Die Pfarrgemeinde ist vom Gesetzgeber angehalten, entsprechende Personen (Ordner / Helfer) einzuteilen. Diese werden bei Fragen gerne unterstützen.

 

Alle diese Informationen sind im neuen Pfarrbrief, der in beiden Pfarrkirchen aufliegt oder im Internet zum Download bereitsteht, ausführlich beschrieben. Auf andere sakramentale Handlungen (Taufe, Hochzeit, Beerdigung, Krankensalbung und Krankenkommunion) wurde im aktuellen Pfarrbrief auch genau eingegangen. Bei Fragen stehen das Pfarrbüro in Miltach und Blaibach während den üblichen Öffnungszeiten per Telefon oder Mail gerne zur Verfügung.

 

Corona Schutz Miltach    Corona Schutz Miltach

 

Für die größeren Feiern, die bereits geplant waren oder noch bevor stehen wurde ebenfalls schon folgendes festgelegt. Erstkommunion und Erstbeichte finden zu einem späteren Zeitpunkt statt, auf alle Fälle nicht vor dem 31. August. Die im Amtsblatt Nr. 10 vom 12. Dezember 2019 bekanntgegebenen Firmungen für das Jahr 2020 werden ausgesetzt. Alles Weitere wird im Rahmen der Planung der Firmtermine für das Jahr 2021 geregelt. Das heißt, dass die Firmung in Miltach und Blaibach erst 2021 stattfinden wird. Das Fronleichnamsfest wird unter Einhaltung der Vorgaben in Blaibach am Donnerstag, 11. Juni und in Miltach am Sonntag, 14. Juni mit einer feierlichen Eucharistiefeier begangen, an deren Ende das Allerheiligste auf dem Altar zu einer gemeinsamen Anbetung ausgesetzt wird. Nach dem Segen der Gläubigen in der Kirche wird der Priester während des gesungenen TeDeum alleine mit dem Allerheiligsten vor den Eingang der Kirche ziehen und den Ort dort in alle vier Himmelsrichtungen mit dem Allerheiligsten segnen. Eine Prozession wird es nicht geben. Bittgänge/Flurumgänge werden in ähnlicher Form begangen: Die Messe wird in diesem Anliegen gefeiert, am Ende wird der Priester mit der Monstranz mit dem Allerheiligsten den Ort und die Fluren segnen. Es ist auch eine Messfeier im Freien (wie oben geregelt: max. 50 Personen, 1,5 m Abstand) möglich. Andere Prozessionen und gemeinschaftliche Wallfahrten können derzeit nicht stattfinden. Die Verantwortlichen bitten alle Gläubigen die Aushänge Mittels Plakaten in den beiden Pfarrkirchen zu beachten.

 

Text u. Bilder: Christian Röhrl, Miltach mit Auszügen aus der Bestimmung

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Veröffentlichung

So, 03. Mai 2020

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